Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wird der Bebauungsplan Nr. 15 „ Sondergebiet Biogas “ aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung des Betriebs der vorhandenen Biogasanlage in unmittelbarer Nachbarschaft der landwirtschaftlichen Produktionsstätten des Landwirtschaftsbetriebes der Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG, Am Grundbarg 1.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das B- Plan Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Da der B- Plan die Fläche als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „ Biogas “ festsetzt, ist auch der Flächennutzungsplan zu ändern, um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

Da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (4. Änderung):

 

1.  der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 “ Sondergebiet Biogas “ in Zierow

     wird im Flächennutzungsplan als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO

     mit derZweckbestimmung „ Biogas“ ausgewiesen.

 

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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