Mitteilungsvorlage - SV Klütz/19/13399

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gestaltung des Lärmschutzwalls gehört zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Landesstraßenbaus (Neubau der Ortsumgehung Klütz im Zuge der L 03).

In einer Vereinbarung zwischen dem Straßenbauamt und der Stadt Klütz könnte die Einzelplanung, Anlage, Pflege und dauerhafte Unterhaltung der Pflanzmaßnahmen sowie die Übernahme der daraus resultierenden Aufwendungen geregelt werden. Eine derartige Vereinbarung ist noch nicht abgeschlossen worden.

 

Das Straßenbauamt Schwerin ist grundsätzlich für die Gestaltung des Lärmschutzwalls zuständig. Die Planungshoheit liegt beim Straßenbauamt. Die Kosten werden vom Straßenbauamt getragen. Nach Fertigstellung soll - nach einem gewissen Zeitraum - die anschließende Pflege in die Obhut der Stadt gegeben werden.

 

Für die Gestaltung des Lärmschutzwalls hat das Straßenbauamt ein Planungsbüro beauftragt.

 

Das Planungsbüro hat 3 Vorschläge erarbeitet, die sich in dem vom Straßenbauamt vorgegebenen finanziellen Rahmen bewegen.

 

Die Vorschläge werden durch das Planungsbüro vorgestellt.

 

 

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