Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13356

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „ Gutsanlage Zierow “.

Planungsziel des B-Planes ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Gutsanlage Zierow, die Erhaltung der Gutsanlage als Kulturgut für den Ort Zierow und die Sicherung einer ortstypischen Bebauung im Umfeld der Gutsanlage.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Planungen der Gemeinde Zierow in Übereinstimmung gebracht. Der Vorentwurf dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden.

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zierow - Vorentwurf - Neuordnung der Bauflächen im Bereich der Gutsanlage Zierow im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 14 "Gutsanlage Zierow" weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch diese Planungen nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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