Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13345
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße
Hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Entscheidung
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08.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen stellt den Bebauungsplan Nr. 19 für Teilflächen nördlich der Ortslage Niendorf auf. Diese Teilflächen sind im bestehenden Teilflächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für den Ortsteil Niendorf als Sonderbauflächen dargestellt. Für die Sonderbauflächen war seinerzeit eine Kapazität von 500 Betten in den Zielen der gemeindlichen Entwicklung berücksichtigt worden.
Aufgrund der Planungsanzeige der Gemeinde zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgte eine Beurteilung durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg. Mit Schreiben vom 18.06.2008 wurde mitgeteilt, dass eine Bettenkapazität von 400 Betten für das gesamte Plangebiet aufgrund des sensiblen Naturraumes nicht überschritten werden sollte.
Zur Präzisierung der Zielsetzungen für die Sondergebiete, die im Teilflächennutzungsplan für die ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf dargestellt sind, wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Das Planungsziel bestand ursprünglich in der Entwicklung einer Feriensiedlung mit einem Beherbergungsbetrieb sowie von Einrichtungen für Versorgung und Infrastruktur. Die Zielsetzung hat sich geändert und es ist die Errichtung einer Ferienanlage, die gewerblich betrieben werden soll, vorgesehen.
Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen der Gemeinde Hohenkirchen nicht berührt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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