Beschlussvorlage - GV Ziero/19/13345

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen stellt den Bebauungsplan Nr. 19 für Teilflächen nördlich der Ortslage Niendorf auf. Diese Teilflächen sind im bestehenden Teilflächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für den Ortsteil Niendorf als Sonderbauflächen dargestellt. Für die Sonderbauflächen war seinerzeit eine Kapazität von 500 Betten in den Zielen der gemeindlichen Entwicklung berücksichtigt worden.

Aufgrund der Planungsanzeige der Gemeinde zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgte eine Beurteilung durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg. Mit Schreiben vom 18.06.2008 wurde mitgeteilt, dass eine Bettenkapazit von 400 Betten für das gesamte Plangebiet aufgrund des sensiblen Naturraumes nicht überschritten werden sollte.

Zur Präzisierung der Zielsetzungen für die Sondergebiete, die im Teilflächennutzungsplan für die ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf dargestellt sind, wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Das Planungsziel bestand ursprünglich in der Entwicklung einer Feriensiedlung mit einem Beherbergungsbetrieb sowie von Einrichtungen für Versorgung und Infrastruktur. Die Zielsetzung hat sich geändert und es ist die Errichtung einer Ferienanlage, die gewerblich betrieben werden soll, vorgesehen.

 

Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Bereich nördlich der Ortslage Niendorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen der Gemeinde Hohenkirchen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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