Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13298
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz für das Gebiet "Am Steigstück" zwischen Schloßstraße, Ulmenweg, Straße des Friedens, Uns Hüsing für den Bereich am Ulmenweg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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25.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz führt das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Am Steigstück“ zwischen Schloßstraße, Ulmenweg, Straße des Friedens, Uns Hüsing für den Bereich am Ulmenweg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durch.
Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 22. Februar 2019 bis einschließlich 26. März 2019 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens liegen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.
Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hatte der Landkreis empfohlen, auf den Bereich und die Festsetzung von Grünflächen gemäß Ursprungsplan am Ulmenweg gänzlich zu verzichten. Mit der Verdichtung soll der Gesamtbereich innerörtlich verdichtet werden und zwischen der Geltungsbereichsgrenze der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im Osten und dem WA 5 Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 keine Grünfläche verbleiben. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstücksstrukturen und der vorhandenen Eigentumsverhältnisse belässt es die Stadt Klütz bei der Grünfläche.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren wurden weitere naturschutzfachliche Belange erörtert und angesprochen. Hierzu gehören auch die Regelungen zu Bauzeiteneinschränkungen. Da keine durchgehende Vegetationsschicht vorhanden ist und teilweise auf bereits bebauten Flächen eine Neubebauung erfolgt, ergeben sich hier keine weitergehenden Anforderungen. Die Planunterlagen werden in Bezug auf die Einzelbäume ergänzt. Aus Sicht der Stadt Klütz handelt es sich weiterhin um Hausgärten, da die Gärten direkt an vorderliegende Grundstücke anschließen. Hier wird der Bezug zum jeweiligen Hausgrundstück weiterhin gesehen. Dies wird in der Begründung ergänzt. Der Höhenbezug wird entsprechend aufgenommen und festgesetzt. Hier ist eine eindeutige Regelung vorhanden.
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist bereits vorhanden und gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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7 MB
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