Mitteilungsvorlage - GV Ziero/19/13277

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow ist erneut im Rahmen der Aufstellung der Teilfortschreibung des Entwurfs des Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg beteiligt worden. Grundlage bilden die Unterlagen zur 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens mit Stand November 2018.

 

Innerhalb des Beteiligungsverfahrens werden umfassend Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zur Teilfortschreibung, 2. Stufe, November 2018 bestehen aus

-          dem Entwurf inklusive Kartendarstellung und dem Umweltbericht sowie zusätzlichen Anlagen für den Fachbeitrag Denkmalschutz und dem Fachbeitrag Rotmilan.

 

Die Gemeinde Zierow ist von den geplanten Windeignungsgebieten (s. Anlage) nicht betroffen. Fremdenverkehr, Erholungsraum und das Landschaftserlebnis im Gemeindegebiet werden nicht beeinträchtigt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zum Programmsatz Windeignungsgebiete:

 

Die Gemeinde Kalkhorst ist durch die neuen Windeignungsgebiete 05/18, dass sich bei Dassow befindet und durch das Windeignungsgebiet 52/18, das sich zwischen Damshagen und Grevesmühlen befindet, direkt betroffen. Die Gemeinde Kalkhorst hat sich in der Vergangenheit unter Berücksichtigung der natürlichen und landschaftlichen Gegenbeheiten fremdenverkehrlich gut entwickelt. Besondere Bedeutung erlangen insbesondere auch Landschaftsterlebnisse wie der Blick vom neuen Aussichtspunkt in Hohen Schönberg und weiträumige Sichtbeziehungen in die Umgebung. Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen zur fremdenverkehrlichen Entwicklung in der Gemeinde und zur Entwicklung des Tourismus, ist die Gemeinde an der Erhaltung und Bewahrung des weitgehend ungestörten Landschaftsraumes interessiert und plädiert auf die Bewahrung des jetztigen Landschaftsbildes unter Verzicht auf die Windeignungsgebiete 05/18 und 52/18.

 

In Bezug auf das im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan geregelte Sondergebiet für Windenergieanlagen geht die Gemeinde Kalkhorst davon aus, dass die Öffnungsklausel gilt und im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde Kalkhorst die Belange regelbar sind.

 

Die Gemeinde bittet im Zuge der Abwägung der Belange um Klarstellung zu möglichen und etwaigen Entschädigungsansprüchen, die durch Verzicht auf das Eignungsgebiet im RREP entstehen können. Das RREP verzichtet auf die Darstellung des Eignungsgebietes zwischen Neuenhagen und Dönkendorf. Sofern die Gemeinde dem entsprechend folgt, ergeben sich aus Sicht der Gemeinde Anforderungen, die Entschädigungsansprüche hervorrufen können – wenn die Gemeinde auf eine Darstellung der Gebiete und eine rechtskräftige Festsetzung der Gebiete in der Bauleitplanung verzichtet. Die enge Verknüpfung zwischen raumordnerischen Anforderungen und den Rechtsansprüchen auf die Baugenehmigung im Zuge der Flächennutzungsplanung sollten entsprechend durch das regionale Raumentwicklungsprogramm bewertet und entsprechend Auskunft für die gemeindliche Betroffenheit gegeben werden. Für den Fall, dass sich die Gemeinde den Anforderungen des RREP anschließen würde, wäre auszuschließen, dass Entschädigungsansprüche durch direkt Betroffene auf die Gemeinde entfallen. 

 

Unter Berücksichtigung des schlüssigen Gesamtkonzptes wird die Flächengröße von 36 ha als zu gering bewertet, als dass es zwingend für die Nutzung der regenerativen Energien erforderlich wird. Bei einer sechsfachen Überdeckung sieht hier die Gemeinde Kalkhorst die Belange der Erhaltung der Landschaft als vordergründig an.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...