Beschlussvorlage - V Bolte/19/13196-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 zum Antrag der Fraktion Gniwotta/Grollmisch (GV Bolte/19/13196) wie folgt beschlossen:

 

1.Die Möglichkeiten des Baus einer WC-Anlage und die Einwerbung möglicher Fördermittel soll durch die Verwaltung geprüft werden.

 

Für den Neubau der WC-Anlage besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) zu stellen.

 

Für die Antragstellung bedarf es Planungsunterlagen einschl. Erläuterungsbericht, Kostenschätzung, relevanten zeichnerischen Unterlagen (Genehmigungsplanung) und den Nachweis des Baurechts (Baugenehmigung). Das entspricht einer Planerbeauftragung nach der HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-4. 

 

Die Verwaltung wird eine entsprechende Planerausschreibung durchführen.

Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnte der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen.

 

Zu dieser Vorgehensweise soll sich die Gemeindevertretung grundsätzlich positionieren.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. die Leistungsphasen 1-4 der HOAI 2013 werden für den Neubau einer innovativen WC-Anlage auf dem P&R Parkplatz an der Weißen Wiek vergeben.

2. dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.

3. der Bürgermeister vergibt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

4. die finanziellen Mittel werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kurverwaltung bereitgestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. Aus Mitteln der KV – ca. 250.000

00€ (netto) Bau- und Planungskosten

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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