Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13267

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 02.04.2019 stellte das Planungsbüro H. Wittenburg aus Wölschendorf die Entwurfsplanung/technische Ausführung für die Niederschlagsentwässerung der Ortslage Wichmannsdorf und der angrenzenden Ackereinzugsgebiete vor.

Ziel der Planung ist:

- die Ortslage von den zulaufenden Ackereinzugsgebieten entwässerungstechnisch abzukoppeln

- eine Neuordnung der Niederschlagsentwässerungssysteme in der Ortslage unter Beachtung der Höhenverhältnisse und Abflussbahnen

- Ableitung des Niederschlagswassers der Ackereinzugsgebiete und der Ortslage Wichmannsdorf in den Unterlauf des Klützer Baches.

Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird bis zum 30.04.2019 ein Antrag auf Fördermitteln nach der WasserFö RL gestellt. Grundlage zur Stellung eines entsprechenden Antrages ist die vorliegende Studie der Gewässerentwicklungs- und -pflegeplanung (GEPP) für den Klützer Bach. (Teilbericht zur Entwässerungssituation Wichmannsdorf siehe Anlage)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt die vom Ingenieurbüro H. Wittenburg, am 02.04.2019 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt vorgestellte Entwurfsplanung.

Die Gemeindevertretung beschließt einen Fördermittelantrag nach der WasserFö RL, für die Neuordnung der Niederschlagsentwässerungssituation der Ortslage Wichmannsdorf und der angrenzenden Ackereinzugsgebiete, bis zum 30.04.2019 zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt – für zu realisierende Maßnahmen eingestellt bzw. in Planung

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101-09600000-039 100.000,00€

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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