Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13269
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine Straßennamensvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Maxi Langbein
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Maxi Langbein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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11.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) können Gemeinden Straßen Namen vergeben. Die Straßennamen ermöglichen in Verbindung mit den Hausnummern eine eindeutige Zuordnung der Grundstücke.
Für die Straßennamensvergabe um die alte Feuerwehr im Ortsteil Groß Walmstorf liegt folgender Straßennamensvorschlag vor:
„Dorfplatz“.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Für die Anschaffung eines Straßennamensschildes
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 5.54103.52380000 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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664,5 kB
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