Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13244
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Verfasser/Antragsteller:
- Gabriele Habenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
11.04.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Kommunale Rechtsaufsicht wurde die 1.Änderung der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes auf Rechtsicherheit geprüft.
Die Prüfung der Kommunalen Rechtsaufsicht ergab, dass die Hinzunahme der Verwaltungskosten zum gebührenfähigen Aufwand gegen das Verfassungsrechtliche Verbot echter Rückwirkung verstößt, daher empfiehlt die Kommunale Rechtsaufsicht die Aufhebung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes vom 19.12.2018 sowie die eine Neufassung der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes ohne Verwaltungsgebühren zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes.
Gleichzeitig treten die Satzungen der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes „Wallensteingraben / Küste" vom 12.12.2006 und die 1.Satzung zur Änderung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Gebühren der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste „ vom 13.12.2018 außer Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
56 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
252,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
36,8 kB
|