Beschlussvorlage - GV Ziero/04/06/3465

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Umweltministerium M-V wurde bereits mit verschiedenen Gemeinden und Vereinen eine Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht unterzeichnet.

Ziel der freiwilligen Vereinbarung ist es, dass durch das Umweltministerium M-V und den Partnern neue Wege im Naturschutz gegangen werden. Offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit schaffen Vertrauen und einen Gewinn für den Naturschutz. Damit setzen die Beteiligten die Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes M-V um, wonach die eigenverantwortliche Verwirklichung von Maßnahmen des Naturschutzes durch die Nutzer angestrebt wird, bevor hoheitliche Maßnahmen angewandt werden.

 

Am 13.12.2006 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow diese Beschlussvorlage abgelehnt und ist somit kein Mitglied der freiwilligen Vereinbarung. Die Gemeinden Stadt Klütz, Boltenhagen und Hohenkirchen sind der Vereinbarung beigetreten. Mittlerweile hat die freiwillige Vereinbarung zum Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht wesentlich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere für Maßnahmen (B- Pläne, Wegebau, Strandnutzung) an und in der Ostsee ist die Mitgliedschaft und damit die Anerkennung der Inhalte der Vereinbarung besonders wichtig. Die naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für Projekte lassen sich einfacher umsetzen, wenn die Gemeinde Mitglied der freiwilligen Vereinbarung wird. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, einen entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, der freiwilligen Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht zwischen dem Umweltministerium Mecklenburg- Vorpommern und Landesverbänden, sowie den in der Wismarbucht aktiven Wassersport- und Angelvereinen beizutreten..

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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