Beschlussvorlage - V Bolte/17/11500-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Brücke Nr. 23 über den Tarnewitzer Bach befindet sich in einem ungenügenden Zustand. Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind nicht mehr gegeben.

Zustandsnote nach RI-EBW-PRUF Ausgabe 2017: 4,0

Die Brücke hat eine Vielzahl von Schäden, die bauliche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich machen. Hölzerne Teile des Überbaus sind irreparabel beschädigt.
Eine Instandsetzung des Überbaues ist aufgrund der Schädigung und unter Berücksichtigung des Bauwerksalters (Baujahr 1949) nicht sinnvoll. Der Überbau sollte in geeigneter Weise erneuert werden.
Im Rahmen der Instandsetzungen sollen auch Schäden der Natursteinwiderlager beseitigt werden. Sie sind noch ausreichend standsicher.

Die Wegeverbindung muss weiterhin aufrechterhalten werden.

 

Eine beantragte Förderung nach der Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in MV ist 2018 abgelehnt worden.

 

Folgende Varianten zur Erneuerung des Überbauwerks stehen zur Diskussion:


Variante 1 – Aluminiumbrücke 1,50m breit für Fußgänger- und Radfahrer41.316,21 €

Variante 2 – Aluminiumbrücke 3,00m breit befahrbar bis 7,5t56.697,55 €

Variante 3 – Stahlkonstruktion mit Längs- und Querträgern,

                    Balkenbelag aus Holz, Tragfähigkeit der Brücke für

             Schwerlastfahrzeuge SLW 30 (üblicher Straßenverkehr)

inkl. Planungsleistungen         166.119,62 €

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Ausführungsvariante: ….

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Instandsetzung / Erneuerung der Brücke Nr.23 über den Tarnewitzer Bach wird ohne Fördermittel realisiert.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54103-0960000-Brücke Nr.23 100.000,00€

X 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: bei Ausführung Variante 3 erfolgt eine Deckung über den Deckungskreis Nr.9

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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