Beschlussvorlage - V Bolte/16/10436-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschlagsentwässerung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen; hier: Redewisch Ausbau Vorstellung der Entwurfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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02.04.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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16.04.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Sachstand 2016
Der Zweckverband Grevesmühlen ist für die Beseitigung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers in der Ortslage Redewisch Ausbau zuständig. Derzeit wird Schmutzwasser in abflusslosen Gruben gesammelt und zur Kläranlage gefahren bzw. über mehrheitlich nicht genehmigte Kleinkläranlagen gereinigt. Die Ableitung der in diesen Anlagen anfallenden gereinigten Abwässer erfolgt wie auch des anfallenden Niederschlagswassers der öffentlichen Straße als auch der bebauten Grundstücke ohne Genehmigung in Dränagen als auch oberirdisch auf benachbarte Grundstücke.
Der vom Zweckverband 2009 geplante Bau einer Trennkanalisation mit Fördermitteln konnte auf Grund fehlender finanzieller Mittel der Gemeinde Boltenhagen zur notwendigen Mitfinanzierung der benötigten Niederschlagswasserkanalisation nicht umgesetzt werden.
Eine dezentrale grundstücksbezogene Abwasserbeseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser ist auf Grund fehlender Vorflut und schlechter Bodenverhältnisse nicht möglich. Es ist daher in jedem Fall der Bau einer Niederschlagswasserkanalisation für die Straße und die bebauten/bebaubaren Grundstücke der Ortslage Redewisch Ausbau bis zur Vorflut notwendig.
Eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung für Schmutzwasser ist derzeit nur über den Bau und Betrieb von abflusslosen Gruben möglich. Eine alternative Möglichkeit für die Schmutzwasserbeseitigung ergebe sich, wenn eine Niederschlagswasserkanalisation bis zur Vorflut vorhanden ist. Anfallendes über grundstücksbezogene Kleinkläranlagen gereinigtes Schmutzwasser könnte mittels einer Sondergenehmigung mit dem ZVG in die Niederschlagswasserkanalisation eingeleitet werden.
Der Bau der Niederschlagswasserkanalisation würde nach Kostenschätzung etwa 680.000,00 € betragen, wobei die Gemeinde als Straßenbaulastträger die Hälfte der Kanalisation zuzüglich Kosten der Straßeneinläufe tragen müsste.
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 09.06.2016 beschlossen sich grundsätzlich am Bau der Niederschlagsentwässerungsanlagen für die Ortslage Redewisch Ausbau zu beteiligen.
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 02.04.2019 stellt das beauftragte Ingenieurbüro Storm & Bürau die Entwurfsplanung für den Bau einer Niederschlagsentwässerungsanlage vor.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird bis zum 30.04.2019 ein Antrag auf Fördermitteln nach der WasserFö RL gestellt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die am 02.04.2019 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt vom Ingenieurbüro Storm & Bürau aus Grevesmühlen vorgestellte Entwurfsplanung.
Die Gemeindevertretung beschließt einen Fördermittelantrag nach der WasserFö RL, für die Neuordnung der Niederschlagsentwässerungssituation der Ortslage Redewisch Ausbau und der angrenzenden Ackereinzugsgebiete, bis zum 30.04.2019 zu stellen
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101-09600000-055 80.000,00€ |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,9 MB
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