Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13261

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufgabe besteht darin, das gesamte Kanalnetz für Regenwasser der Mittelpromenade und der Ostseeallee in einem Modell aufzunehmen und die Haltungen nach Schadensklassen zuzuordnen.

Nach der Erstellung des Modells und der Recherche von Fremdeinleitern usw. sind die Einzugsflächen für die Sammler zu ermitteln. Über eine nachgewiesene Hydraulik und Einleitmengen können die Dimensionen der Kanäle überprüft und nachgewiesen werden. Mit den Daten aus der Modellbetrachtung und der Hydraulik lässt sich ein Regenwasserkonzept für die nächsten Jahre erstellen.

Somit kommt die Gemeinde der Selbstüberwachungsverordnung - SÜVO (alle 10 Jahre das komplette Netz) nach und kann dauerhaft das gesamte Netz für Regenwasser verwalten.

Die Betreiber bestimmter Abwasseranlagen haben gemäß SÜVO Messungen und Untersuchungen, Zustands-und Funktionskontrollen durchzuführen oder zu veranlassen, ggfls. ein Abwasserkataster und ein Betriebstagebuch zu führen.

Die Gemeinde ist Eigentümer der Regenwasserleitungen, eine Übertragung an den Zweckverband hat noch nicht stattgefunden. Zur Übertragung der gemeindeeigenen Leitungen an den Zweckverband Grevesmühlen sind vorgenannte Untersuchungen notwendig.

Das Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen wird in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 02.04.2019 die Aufgabenstellung und den Umfang der Leistungen erörtern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Erstellung eines Entwässerungskonzeptes / RW-Kanalsanierungskonzept für die gemeindeeigenen Regenwasserkanäle der Ostseeallee und Mittelpromenade.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101-0960000-2018/05 – 50.000,00€

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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