Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat den Bebauungsplan Nr. 17a für das Gebiet "Am Bahnhof" aufgestellt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Regelung des Be­standes und die Neubebauung zu schaffen. Ebenso wurden Regelungen für den ruhenden Verkehr mit dem Bebauungsplan Nr. 17a getroffen und festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 17a ist seit September 2009 rechtskräftig.

Von der im Jahr 2009 anvisierten Änderung des Planungszieles, in dem Bereich des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 eine Kindertagesstätte einzuordnen, hält die Stadt Klütz nicht länger fest. Die hierzu gefassten Beschlüsse sind hinfällig.

Für einen Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 17A werden neue Planungsziele definiert. Das Bebauungskonzept wurde geändert.

Die Fläche ist derzeit - trotz des seit Jahren rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17A - noch nicht entwickelt und bebaut worden.

Die Bereitstellung von Wohnbaufläche ist nach wie vor maßgebliches Ziel der Stadt Klütz. Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17a wird durch die geplante Bebauung städtebaulich arrondiert. Die Entwicklung erfolgt in unmittelbarer An­grenzung an den Innenbereich teilweise auf ehemals gewerblich genutzten Flä­chen. Einer Zersiedlung der Landschaft wird durch diese Ausweisung entgegen­gewirkt. Es erfolgt ein sparsamer Umgang mit dem Schutzgut Boden.

Die Stadt Klütz hat ihre Planungsziele geändert. Mit der vorliegenden Planung wird nunmehr die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errich­tung einer Bebauung i. S. eines allgemeinen Wohngebietes angrenzend an die vorhandene Bebauung vorbereitet. Weitere Flächen im Übergang zur Landschaft werden als Grünfläche festgesetzt. Die Flächenverfügbarkeit wird vor dem Hin­tergrund der Realisierung berücksichtigt. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt vornehmlich über die Bahnhofstraße. Die Haupterschlie­ßungsstraße innerhalb des Geltungsbereiches weitet sich trichterförmig auf und gewährleistet so das Wenden mit Kraftfahrzeugen innerhalb des Plangebiets. Gleichzeitig wird die Sichtachse in Richtung des Schlosses Bothmer unterstri­chen; diese wird gesäumt von Großgehölzen.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A wird zur umfas­senden Konfliktbewältigung - mit einer gerechten Abwägung öffentlicher und pri­vater Belange gegeneinander und untereinander - erforderlich.

 

Für die Umsetzung der neuen Planungsziele ist die Änderung des Bebauungs­planes für den zentralen und westlichen Teilbereich erforderlich. Für die Bebau­ung an der Schloßstraße und der Bahnhofstraße sowie die Bahnhofstraße selbst gilt weiterhin der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 17A der Stadt Klütz.

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Stadt Klütz für das Gebiet am Bahnhof weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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