Dringlichkeitsentscheidung - GV Ziero/19/13254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Förderantrages der Verwaltung vom 30.08.2018 und den im Oktober 2018 geänderten Antrags hinsichtlich der nicht zur Verfügung stehenden Kofinanzierungshilfe wurde mit Datum 18.03.2019 ein Zuwendungsbescheid für das Vorhaben ausgestellt. Die Investitionssumme beträgt 126.457,72 Euro und die nicht rückzahlbare Zuwendung 82.197,51 Euro (65%).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow nimmt die Zuwendung an und bevollmächtigt den Bürgermeister die Empfangsbestätigung und den Rechtsbehelfsverzicht für das Vorhaben zu erklären.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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