Dringlichkeitsentscheidung - GV Ziero/19/13254
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Zuwendungsbescheid für die Maßnahme "Erneuerung Gehweg in der Lindenstraße in Zierow einschl. Beleuchtung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Robert Kieslich
- Verfasser/Antragsteller:
- Robert Kieslich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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27.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Förderantrages der Verwaltung vom 30.08.2018 und den im Oktober 2018 geänderten Antrags hinsichtlich der nicht zur Verfügung stehenden Kofinanzierungshilfe wurde mit Datum 18.03.2019 ein Zuwendungsbescheid für das Vorhaben ausgestellt. Die Investitionssumme beträgt 126.457,72 Euro und die nicht rückzahlbare Zuwendung 82.197,51 Euro (65%).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |