Mitteilungsvorlage - GV Ziero/19/13250

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Verlegung der Bushaltestelle von der Lindenstraße in die Straße Im Dorfe, Höhe Gemeindezentrum sowie Errichtung einer Einbahnstraßenregelung, Fliemstorfer Straße mit gleichzeitiger Befahrung dieser Straßen durch die Busbetriebe ausschließlich für Beförderung des Berufsschülerverkehr.

 

Im Rahmen des Antragsverfahrens (Beteiligungsverfahren) zur Verlegung (bzw. Neuerrichtung) einer Bushaltestelle in der Straße, Im Dorfe, Höhe Gemeindezentrum und damit verbundene Einbahnstraßenregelung in der Fliemstorfer Straße sind nachstehende Kreterin zu berücksichtigen.

 

Hiernach ist der Ist-Zustand der Straßen aufzunehmen, das heißt:

 

1. Breite der Straße (Begegnungsverkehr)

2. Beschaffenheit der Straße

3. Traghigkeit der Straße sowie der Seitenstreifen

4. Befahrbarkeit der Einmündungen durch Busse

5.Beschilderung durch Verkehrszeichen

6. Eventuelle Festsetzung im B- Plan zur verkehrsrechtlichen Bestimmungen

 

r die Errichtung eine Bushaltestelle in der Straße, Im Dorfe ist zu berücksichtigen,

1. Die bautechnischen Anforderungen einer Bushalltestelle (z.B. behindertengerecht)

2. Die Halltestelle ist für Jedermann (z. B. Gäste, Urlauber) zu nutzen (§ 42a Personenbeförderungsgesetz) und darf nicht nur den Berufsschülerverkehr dienen.

3.Die Immissionswerte sind durch ein Befahren der Bushaltestelle im Bereich eines Wohngebietes zu ermitteln.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass in einem Antragsverfahren, dass über den Landkreis Nordwestmecklenburg zu prüfen ist  (bauplanungsrechtlichen (Halltestelle) und verkehrsrechtlichen (befahren der Straße mit einem Bus und Beschilderung) dieses über ein Planungsbüro vorzunehmen ist. 

 

Daher wird seitens der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel empfohlen, ein Planungsbüro für das o.g.  Antragsverfahren zu beauftragen.

 

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