Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ostseebad Boltenhagen zählt gemessen an der touristischen Infrastruktur mit ca. 2.500 Einwohnern, ca. 10.000 Gästebetten und rund 1,5 Mio. Übernachtungen im Jahr zu den leistungsstärksten deutschen Seebädern. Seit 1976 ist der Ort anerkannter Erholungsort und seit dem 04. März 1998 „Staatlich anerkanntes Seeheilbad“. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass mögliche Gestaltungsänderungen, insbesondere im Ortskern, imagefördernde Maßnahmen sind und zur bestehenden Infrastruktur passen.

 

Im Zentrum des Ortes erstreckt sich der in 2009 neu gestaltete Kurpark mit Springbrunnen, Konzertbühne und Trinkkurhalle. Um den Kurpark ordnen sich historische Häuser und an die Bäderarchitektur angelehnte Neubebauungen. Der Kurpark wird von Gästen und Bürgern nicht nur bei Veranstaltungen genutzt, er lädt auch mit den zahlreichen Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein. Im Sommer ist es aufgrund fehlender Überdachung sehr warm, gegen Regen gibt es keinen Schutz. Diesen funktionalen Mangel könnte man heilen und den Kurpark somit noch attraktiver gestalten.

 

Gegenüber dem Kurpark befindet sich das Kurhaus mit dahinterliegender Festwies, die derzeit insbesondere für Märkte und die Veranstaltungsreihe „Wiesenklänge“ genutzt wird. Bei schlechtem Wetter ist der Boden durch das Befahren von Auto´s und auch durch länger stehende Pagoden aufgewühlt. Die Fläche befindet sich dann in einem nicht „ansehbarem Zustand“. Der Charakter einer Wiese sollte erhalten bleiben, um das „Grüne“ im Ortszentrum zu bewahren, eine geeignete Entwässerung der Fläche wäre aber sinnvoll und auch eine Gestaltung mit Sitzflächen um den in der Mitte der Festwiese befindlichen Mammutbaum. Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, dass zukünftig Märkte und andere Veranstaltungen durchgeführt werden sollen und die Fläche so gestaltet wird, dass die unterschiedlichen Veranstaltungsformate trotzdem miteinander vereinbar bleiben.

 

Die Kurverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, den zentralen Ortsbereich weiterhin aufzuwerten, indem diese beiden Plätze funktional zu erneuern. Es soll durch ein freundliches und einladendes Gesamtbild, unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung, ein imagefördernder Erlebnisraum als tragfähige Basis für die Weiterentwicklung des Ostseebades Boltenhagen geschaffen werden. Gäste und Bürger sollten sich eingeladen fühlen, um an diesen Plätzen zu sitzen und sich zu erholen.

 

 

Mittels einer Mehrfachbeauftragung von Landschafts-/Architekten gegen Honorar erhält man Lösungsvorschläge, ohne sich bereits auf eine Realisierung zu verpflichten. 3 beauftragte Landschafts-/Architekten erhalten das gleiche Honorar und stellen Ideen mittels Skizzen und Kostenhochrechnung für eine Neugestaltung dar.

 

Die Kosten für die Mehrfachbeauftragung belaufen sich auf rund 4.500 € (netto) und sind für 3 Preisgelder (1.500 € netto) angedacht.

 

Die Mehrfachbeauftragung soll zu 3 Lösungsvorschlägen führen, die im Rahmen einer kommenden Kurbetriebsausschusssitzung vorgestellt werden. Der Ausschuss bildet das Gremium, dass über die Vorschläge abstimmt und die Umsetzung eines Vorschlages gegenüber der Gemeindevertretung eine Empfehlung ausspricht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen der Auslobung einer Mehrfachbeauftragung von 3 Landschafts-/Architekten für den Kurpark und der Festwiese zuzustimmen und über die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen zu veranlassen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Geschätzte Kosten der Maßnahme:4.500 €.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden im Finanzplan unter Position 12. Architektenwettbewerb - Planung / Neugestaltung Festwiese und Kurpark

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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