Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13187
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Zusammenhang mit dem B- Plan Nr. 32 der Stadt Klütz "Strand an der Wohlenberger Wiek - Regelung der Infrastruktur"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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25.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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07.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 10. Mai 2016 bis zum 14. Juni 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum Vorentwurf abgegeben.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden für den Entwurf genutzt.
Maßgeblich sind die Belange der FFH- und SPA-Problematik, die unter Berücksichtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse zu betrachten sind. Für das Vogelschutzgebiet liegt ein Managementplan nicht vor. Für das FFH-Gebiet liegt ein Managementplan von 2006 vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen zu erstellen. Die Anforderungen an die Bebauung im Gewässerschutzstreifen sind zu überprüfen. Die Regulierung der Zahl der Parkplätze (vorher/nachher) ist dazustellen. In Bezug auf Auswertungen zum Schall, Schutzansprüche von Bebauung im Bereich der Ferienanlage Ostseeblick in Niendorf gegenüber dem Parkplatz an der Wohlenberger Wiek im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 werden aus Sicht der Stadt Klütz nicht gesehen. Die Entfernung ist ausreichend bemessen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist entsprechend nachzuweisen.
Im Zusammenhang mit der SPA- und FFH-Problematik sind Maßnahmen zum Strandbereich, die im Bebauungsplan Nr. 15 erforderlich wurden, mit zu untersuchen. Der Status der Biotope ist zu berücksichtigen. Neben dem Gewässerschutzstreifen sind auch die Anforderungen an den Hochwasserschutz entsprechend zu berücksichtigen. Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Stand des Landschaftsplanes wird der Behörde zur Verfügung gestellt.
Die Natura 2000-Verträglichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Klütz ist erfolgt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Nordwesten durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),
- im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
- im Südosten durch das vorhandene Schöpfwerk (Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen),
- im Nordosten durch den Verlauf der Landesstraße (L01).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Bestandteil des Haushaltsplanes der Stadt Klütz | |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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