Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13170

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Stadt Klütz auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2019 vor.

Da diese immer bis spätestens zum 01.03. des laufenden Jahres in der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel vorliegen müssen, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Antragsteller

Verwendungszweck

Zuschuss im

Jahr 2017

Zuschuss im Jahr 2018

Beantragter Zuschuss für Jahr 2019

Sozialverband

Arbeit mit Senioren

-

-

Höhe nicht bekannt

Klützer Carneval Club e. V. (KCC)

Förderung Jugendarbeit

133,33 €

166,66 €

Höhe nicht bekannt

Arbeitslosenverband/

Schuldnerberatung

Beratung in Not geratener Bürger

83,33 €

-

Höhe nicht bekannt

Klützer VolleyBulls e.V.

Beschaffung Trainingsmaterial und Bekleidung

133,33 €

166,66 €

Höhe nicht bekannt

Pferdesportverein „Blau-Weiß“ Oberhof e.V.

Kinder- und Jugendarbeit

105,30 €

166,66 €

200,00 €

 

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 sind 500,00 € für die Unterstützung von Vereinen und Verbänden im Produktsachkonto 2.28101.5459000 vorgesehen. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz muss entscheiden, ob ein Zuschuss gewährt wird.

 

Für das Jahr 2019 liegt noch keine genehmigte Haushaltssatzung vor. Die Mittel können erst nach Freigabe durch den Landkreis ausgezahlt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen zu unterstützen:

 

Sozialverband/Ortsverein Klütz-Boltenhagen-Kalkhorst……………….€

Arbeitslosenverband/Schuldnerberatung……………….€

Klützer Carneval Club e.V.……………….€

Klützer VolleyBulls e.V.……………….€

Pferdesportverein „Blau-Weiß“ Oberhof e.V.……………….€

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02-28101-54159000/52490003

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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