Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12836
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Verfasser/Antragsteller:
- Neubauer, Carmen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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28.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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25.03.2019
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20.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf das 2016 in der Gemeinde Zierow abgeschlossene Gerichtsverfahren zur Gleichbehandlung der einzelnen Nutzungsarten und der daraufhin erfolgten Änderung in den Zu- und Abschlägen in der Gebührensatzung des Wasser- und Bodenverbandes macht es sich erforderlich für das Jahr 2017 eine Satzungsänderung zum Gebührensatz zu erlassen.
Aufgrund der Änderung der Zu-bzw. Abschläge erhöht sich die Umlage an den Wasser- und Bodenverband insgesamt um 950,00 € ab 2017.
Die neuen Zu-bzw. Abschläge können dem im Amt vorliegenden Beitragsbuch entnommen werden.
Neuer Sachverhalt:
Nach dem Beschluss des Finanzausschusses und des Hauptausschusses, ergab die Prüfung der Gebührensatzungen des Wasser- und Bodenverbandes der anderen Gemeinden, durch die Kommunale Rechtsaufsicht, dass die Hinzunahme der Verwaltungskosten zum gebührenfähigen Aufwand gegen das verfassungsrechtliche Verbot echter Rückwirkung verstößt. Die Kalkulation sowie die Neufassung der Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ wurden entsprechend nochmals überarbeitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich der zu erwartende Ertrag mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu deckt.
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen-Deckung der bereits erfolgten Ausgaben. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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251,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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36,1 kB
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