Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12836

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bezugnehmend auf das 2016 in der Gemeinde Zierow abgeschlossene Gerichtsverfahren zur Gleichbehandlung der einzelnen Nutzungsarten und der daraufhin erfolgten Änderung in den Zu- und Abschlägen in der Gebührensatzung des Wasser- und Bodenverbandes macht es sich erforderlich für das Jahr 2017 eine Satzungsänderung zum Gebührensatz zu erlassen.

 

Aufgrund der Änderung der Zu-bzw. Abschläge erhöht sich die Umlage an den Wasser- und Bodenverband insgesamt um 950,00 € ab 2017.

 

Die neuen Zu-bzw. Abschläge können dem im Amt vorliegenden Beitragsbuch entnommen werden.

 

Neuer Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Finanzausschusses und des Hauptausschusses, ergab die Prüfung der Gebührensatzungen des Wasser- und Bodenverbandes der anderen Gemeinden, durch die Kommunale Rechtsaufsicht, dass die Hinzunahme der Verwaltungskosten zum gebührenfähigen Aufwand gegen das verfassungsrechtliche Verbot echter Rückwirkung verstößt. Die Kalkulation sowie die Neufassung der Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ wurden entsprechend nochmals überarbeitet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ in der Stadt Klütz zum 01.01.2017 einschließlich der Kalkulation.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich der zu erwartende Ertrag mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu deckt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen-Deckung der bereits erfolgten Ausgaben.

 

 

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Anlagen

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