Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 28. Februar 2019 beantragte der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges vom Typ TLF 4000. Die Freiwillige Feuerwehr Kalkhorst verfügt zurzeit über ein Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16/24 mit dem Baujahr 1977. Das vorhandene Tanklöschfahrzeug weist erhebliche Sicherheitsmängel auf. Auf Grund des Alters des Fahrzeuges und der vorhandenen Mängel ist eine umfassende Instandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Auf Grund des vorhandenen Gefahrenpotenzials in der Gemeinde Kalkhorst ist die Vorhaltung eines Tanklöschfahrzeuges bei der Freiwilligen Feuerwehr Kalkhorst zwingend erforderlich. Eine erhebliche Gefährdung besteht durch die Biomasseanlage im Ortsteil Kalkhorst und den zahlreichen Gebäuden mit einer Reeteindeckung. Besonders im Ortsteil Groß Schwansee befinden sich zwei Wohngebiete in denen fast ausschließlich nur Gebäude mit einer Reeteindeckung vorhanden sind. Ferner ist die Gemeinde Kalkhorst sehr landwirtschaftlich geprägt. Somit befinden sich in der Gemeinde sehr große Ackerschläge von den besonders in den Sommermonaten eine erheblichen Brandgefährdung ausgeht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Förderanträge zu stellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Ausgaben in Höhe von ca. 360.000,00 EURO ohne Fördermittel. Im Idealfall kann die Finanzierung wie folgen:

 

120.000,00 EURO Eigenanteil der Gemeinde

120.000,00 EURO Landkreis Nordwestmecklenburg

120.000,00 EURO Land Mecklenburg-Vorpommern

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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