Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Errichtung mobilitätsgerechter Buswartehallen gibt es die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben.

Möglich ist eine Zuwendung für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land M-V (InvestÖPNVRL M-V).

 

Gefördert werden Buswartehallen an Haltestellen, die vom ÖPNV bedient werden.

 

Die Förderquote beträgt 75 %.

 

Gefördert wird das neue Häuschen und die Herstellung des dafür benötigten Fundamentes.

 

Antragsfrist ist der 30.03.2019, um ggf. Fördermittel in 2020 zu erhalten.

 

Die neue Buswartehalle soll an dem Haltepunkt „Kalkhorst Dorf – in Richtung Klütz“ errichtet werden. Dort existiert bisher nur eine Aufstellfläche.

Der Haltepunkt wird von der Linie 321 angefahren.

 

Auf der gegenüberliegenden Seite (Haltepunkt „Kalkhorst Dorf – in Richtung Dassow“) steht bereits eine Buswartehalle.

 

Um ein einheitliches Ortsbild zu erhalten, sollte das neue Buswartehäuschen typengleich des gegenüberliegenden Buswartehäuschens sein.

 

In Anlage befindet sich entsprechendes Bildmaterial.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Es werden für eine mobilitätsgerechte Buswartehalle Fördermittel für 2020 nach der
    InvestÖPNVRL beantragt.
     
  2. Die Buswartehalle soll typengleich mit der gegenüberliegenden Buswartehalle sein.
     
  3. Als Standort wird festgelegt: Haltepunkt „Kalkhorst Dorf  - in Richtung Klütz
     
  4. Die Mittel werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Buswartehäuschen: ca. 18.000 EUR brutto

Fundament: ca.   3.500 EUR brutto

    Summe      21.500 EUR brutto

 

./. Förderung: 75 % =  16.125 EUR

 

verbleibender Eigenanteil der Gemeinde: 5.375 EUR

 

 

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Anlagen

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