Beschlussvorlage - AA Amt/19/13119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen ist ein weltweit erklärtes Ziel, um dem Treibhauseffekt entgegenzuwirken.

Durch die Umstellung der Innenbeleuchtung auf moderne LED-Technik verringert sich der Stromverbrauch, sinken die Energiekosten und durch die Senkung der CO2-Emission wird die Umwelt geschützt.

 

Zur Finanzierung des Vorhabens kann eine Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen in Verbindung mit Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) gemäß der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen (KliFöKommRL M-V) beantragt werden.

 

Gefördert werden Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dies sind Maßnahmen zu erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung.

 

Ein positiver und sehr beachtlicher Nebeneffekt der Umrüstung wäre der Austausch der alten Innenbeleuchtung (ist aus den 1990er Jahren). Die neue Beleuchtung könnte so an die aktuellen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angepasst werden.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben sind u.a.

>> Ausgaben für die Projektplanung und

>> Ausgaben für Investitionen

 

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.

 

Die Förderquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Eine Frist zur Einreichung des Förderantrages gibt es nicht. Die KliFöKommRL M-V tritt erst am 31.12.2023 außer Kraft.

 

Zur Beantragung der Fördermittel ist Zuarbeit eines lichttechnischen Fachbüros zwingend erforderlich.

Das Fachbüro muss belastbar nachweisen:

1)      Wieviel Energie wird durch die neue Beleuchtung im Vergleich zur alten Beleuchtung eingespart? (= jährlich verminderter Energieverbrauch in kWh) und

2)      Wieviel Kohlendioxid wird durch die neue Beleuchtung im Vergleich zur alten Beleuchtung eingespart?  (= jährliche CO2-Einsparung in Tonnen – Angabe mit 3 Dezimalstellen)

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel  beschließt:

1)      Die Innenbeleuchtung des Amtsgebäudes und des Archivgebäudes wird auf moderne und energieeffiziente LED-Technik umgerüstet.

2)      Für die Umsetzung des Vorhabens sollen Fördermittel eingeworben werden. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt somit unter der Prämisse der Gewährung von Fördermitteln.

3)      Für die Beantragung der Fördermittel ist ein unabhängiges Planungsbüro zwingend erforderlich. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Planungsleistungen auszuschreiben. Die Vergabe hat an das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erfolgen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Die Höhe der Kosten der Umrüstung können noch nicht beziffert werden.

Der Bestand der vorhandenen Beleuchtung muss zuerst quantifiziert und danach qualifiziert werden. 

Die Förderquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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