Beschlussvorlage - AA Amt/17/12053-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 15.02.2019 ist uns die baufachliche Prüfung vom LFI für den Umbau des Amtsgebäudes einschl. der barrierefreien Zuwegung ausgestellt worden. Es gibt einen umfangreichen Schriftverkehr über notwendige Maßnahmen und Kosten mit dem Ergebnis, das 332,43 Euro des Maßnahmenkataloges nicht anerkannt werden jedoch die HOAI 2013 als staatliche Preiverordnung nicht eingehalten wird und hier zusätzliche Kosten in Höhe von 36.648,17 Euro anerkannt werden. Unsererseits wurden die angebotenen Honorare zur Förderung angemeldet.

Die Prüfung kommt aktuell auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 959.039,43 Euro. Für das Gebäude werden Baukosten in Höhe von 675.804,34 Euro und Nebenkosten in Höhe von 188.674,36 Euro akzeptiert. Für die barrierefreie Erreichbarkeit des Gebäudes von der Hofseite aus sind 81.182,57 Euro und für die Erfüllung des Brandschutzkonzeptes sind 13.378,16 Euro anerkannt.

 

Bestandteil der baulichen Maßnahmen am Gebäude sind neben dem gesamten Glasverbinder alle vertikalen Fenster und Türen, die Innentüren, die Lösung der Probleme des Brandschutzkonzeptes, die überwiegende Erneuerung der Elektroanlage, Einbau eines Aufzuges sowie die Verbesserungen unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit.

 

Die Planer haben die Leistungen bis zur Fördermittelbeantragung erbracht. Für den Elektroplaner muss Ersatz ausgeschrieben werden, da der beauftragte Ingenieur in den Ruhestand gehen möchte. Er verzichtet für die bisherige Leistungserbringung auf eine Honorierung. Somit sind die weiteren Leistungsphasen der Planer entsprechend der bestehenden Optionen freizugeben. Das LFI hat in seinem Bericht ebenfalls festgestellt, dass wir für die gesamte Planungsleistung den Schwellenwert trotz Erhöhung der Honorare noch nicht erreicht haben.

 

Aktuell ergibt sich folgende Finanzierung:

Gesamtkosten 959.039,43 Euro

Zuschuss LFI645.905,34 Euro

Eigenanteil313.134,09 Euro

 

Möglicher KoFi Anteil 156.567,04 Euro (50% da 2018 Rubikon grün)

 

Die Laufzeit der Förderprogrammes ist beschränkt. Die Umsetzung muss 2019/2020 erfolgen. Solange kein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid des Hauptfördergebers vorliegt, ist die Gewährung einer zusätzlichen Kofinanzierungshilfe möglich. Ein bewilligter vorzeitiger Investitionsbeginn wäre für beide beantragte Unterstützungen nicht förderschädlich. Aufgrund des eingereichten Antrages auf Kofinanzierungshilfe wird bis zu deren Bewilligung kein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Eine Entscheidung zur Kofinanzierungshilfe wird im II. Quartal 2019 erwartet. Es muss aber auch damit gerechnet werden, dass die Kofihilfe nicht gewährt wird und somit der gesamte Eigenanteil bestehen bleibt. Ein weiterer Antrag für den nächsten Kofi-Rat (Ende 2019) wäre vermutlich aussichtslos, da eine Bescheidung des Hauptfördergebers wegen Auslauf des Förderprogrammes vermutlich nicht mehr möglich wäre.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt grundsätzlich das Vorhaben im Rahmen der vorliegenden baufachlichen Prüfung vom 15.02.2019 umzusetzen. Wegen des auslaufenden Förderprogrammes wird die Verwaltung beauftragt zur zeitnahen Realisierung des Vorhabens einen unter förderungstechnischen Gesichtspunkten unschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beim Zuwendungsgeber beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die weiteren Leistungen der notwendigen Planer sind entsprechend der bestehenden Optionen in den Verträgen für die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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