Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH (biota) hat im Auftrag des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ konzeptionelle Maßnahmen für den Klützer und den Tarnewitzer Bach erarbeitet. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgte am 06.09.2018 in einer Arbeitsberatung und am 22.11.2018 in einer Einwohnerversammlung. Die Unterlagen der Vorstellung vom 06.09.2018 sind den Gemeindevertretern und den Bauausschussmitgliedern mit Mail vom 10.09.2018 zugesandt worden.

 

Gegenstand der konzeptionellen Maßnahme für den Klützer Bach (Wasserkörper KGNW-0400) von der Quelle bis zur Mündung, war die:

„Erstellung einer Studie hinsichtlich der Machbarkeit einer Gewässerentwicklung des Klützer Baches durch Gewässerunterhaltung“.

Her erarbeitete das beauftragte Büro biota eine Gewässerentwicklungs- und –pflegeplanung (GEPP) für den Klützer Bach.

 

Gegenstand der Untersuchung für den Tarnewitzer Bach (Wasserkörper KGNW-0600) von der Stationierung 2+856 bis zur Mündung, war die:

„Vorbereitende Untersuchungen zum Anpflanzen standorttypischer Ufergehölze am Unterlauf des Tarnewitzer Baches“

Hier erarbeitete biota vorbereitende Untersuchungen/Machbarkeitsstudie für Maßnahmen am Unterlauf des Tarnewitzer Baches.

 

Die erarbeitete Planung und Studie bildet die Grundlage für Entwicklungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie für mögliche zukünftige investive Maßnahmen, die dann wiederum über die WasserFöRL eine Förderung erfahren können. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die von dem Institut biota:

1. entwickelte Gewässerentwicklungs- und pflegeplanung (GEPP) für den Klützer Bach

sowie

2. die vorbereitende Untersuchungen/Machbarkeitsstudie für Maßnahmen am Unterlauf des Tarnewitzer Baches

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt – für zu realisierende Maßnahmen eingestellt bzw. in Planung

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

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