Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13154

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach der öffentlichen Auslegung sowie der TÖB-Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 ergaben sich aufgrund neuer Rahmenbedingungen geänderte Planungsziele. In der vorliegenden Planung ist ausschließlich die Schaffung einer Adventure-Golfanlage vorgesehen. Die Errichtung eines Open-Air-Kinos ist nicht mehr Bestandteil der Planung. Daraus ergibt sich auch eine Reduzierung des Geltungsbereiches.

 

Zudem wurde seitens des Vorhabenträgers ein neues Konzept für die Adventure-Golfanlage erarbeitet. Die Planung sieht eine 18-Loch Minigolfanlage vor, die ergänzt wird durch einen Wasserspielplatz sowie großzügige Grünflächen im Zentrum des Gebietes. Die vormals geplanten Kuppeln sind nicht mehr Bestandteil der Planung. Stattdessen soll ein Hauptgebäude mit überwiegender Glasfassade an der Mittelpromenade gebaut werden, das zugleich als Eingangsbereich sowie als Restaurant mit Außengastronomie auf der angrenzenden Terrasse dient.

 

Entsprechend der neuen Konzeption der Adventure Golfanlage wurde der Entwurf der Planung überarbeitet bzw. konkretisiert. Zudem wurden die Hinweise der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des erneuten Entwurfes berücksichtigt und in den Plan sowie die Begründung eingearbeitet. Für die zu fällenden Bäume wurde bereits eine Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg sowie beim Amt Klützer Winkel beantragt. Etwaige Ausgleichsmaßnahmen werden vom Vorhabenträger gemäß den Forderungen der Behörden getragen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt den vorliegenden erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

 

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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