Beschlussvorlage - GV Bolte/19/13070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 16.03.2017 den Beschluss über die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a mit der Gebietsbezeichnung “Ortszentrum Ost“ beschlossen.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt die Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a auf. Parallel zum Aufstellungsverfahren für die Satzung über die   7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a erfolgt ein Umlegungsverfahren. Die Gemeinde präzisiert die Festlegung innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes in Bezug auf öffentliche und in Bezug auf private Flächennutzungen. Die Flächennutzungen für die Mittelpromenade, die Strandpromenade und weitere Zugänge und Zufahrten wie zum Beispiel „Am Goethehain“, am “Hanseweg“ sowie für private Zuwegungen mit Dienstbarkeiten werden präzisiert und hinsichtlich der Nutzbarkeit für die Allgemeinheit und öffentliche Zwecke geregelt. In diesem Zusammenhang werden teilweise private Flächen/Baugebiete reduziert. In Einzelfällen werden die Baugebiete vergrößert. Damit wird dem Ausgleich der privaten und der öffentlichen Belange in Bezug auf die Flächenverfügbarkeit und Flächeninanspruchnahme Rechnung getragen. Aus der Übersicht der Plangeltungsbereiche und der vergleichenden Betrachtung der bisherigen Festsetzung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2a mit der in Aufstellung befindlichen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a sind die Änderungen ersichtlich.

 

Insbesondere für das Hotel „Brinckmann“ wird die Nutzung als Hotel gesichert. Es wird ein Sondergebiet Hotel festgesetzt. Bisher vorhandene Nebenanlagen nördlich der Mittelpromenade und nördlich des Hotels werden dauerhaft gesichert und eine Regelung innerhalb der Parkanlage vorbereitet.

 

Die Strandpromenade wird hinsichtlich der zukünftigen Ansprüche unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Breite festgelegt. Die Geltungsbereichsgrenze wird an die nördliche Begrenzung des Ausbaus der Strandpromenade gelegt. Außerhalb des Plangebietes wird die sogenannte Dünenpromenade hergestellt.

 

Nach derzeitigem Stand ist es beabsichtigt die Ausnutzungskennziffern innerhalb der Baugebiete nicht zu ändern und die Festsetzungen für die überbaubaren Grundstücksflächen, die durch Baugrenzen umgeben sind, ebenso beizubehalten.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kommt nach Beratung der Änderungen und Überprüfung der Zielsetzungen zu einer präzisierenden Absicht in Bezug auf die Wahl des Planverfahrens. Das Planverfahren soll nach §13a BauGB fortgeführt werden. Dafür wird das bisher begonnene Planverfahren mit Bezug auf die Anwendung des Verfahrens nach    § 13a BauGB präzisiert. 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens nach § 13a BauGB macht die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen davon Gebrauch, eine frühzeitige Erörterung der Planungsabsichten mit der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der ausgewählten Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die Vorentwürfe der Planzeichnung werden für die frühzeitige Erörterung gebilligt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a befindet sich zwischen Ostseeallee und Strandpromenade.

-          Im Westen wird das Plangebiet durch die Strandversorgung am Kurpark und den Weg „Am Goethehain“ begrenzt.

-          Im Osten wird das Gebiet durch das Strandhotel begrenzt.

Die Planbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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