Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12854
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a "Campingplatz-Ost"
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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26.02.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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14.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Einfahrtbereich des Wohnmobilparks befindet sich ein Verwaltungsgebäude (Kassenhaus). Dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22a i.d.F. der 1. Änderung kann derzeit kein entsprechendes Baurecht entnommen werden. Daher hat der Eigentümer des Wohnmobilparks an die Gemeinde Boltenhagen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.04.2018 wurde dem Antrag zugestimmt (Beschluss-Nr. GV Bolte/18/12384). Gemäß diesem Beschluss soll nun der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Campingplatz-Ost“ für eine Teilfläche des Wohnmobilparks, Ostseeallee 58, in Boltenhagen. Das Plangebiet mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 20 m² befindet sich im Nordosten des Flurstücks 199/1 der Flur 1, Gemarkung Boltenhagen.
Der Geltungsbereich ist in den beigefügten Übersichtskarten dargestellt. Die Übersichtskarten sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Der Bebauungsplan Nr. 22a i.d.F. der 1. Änderung soll dahingehend geändert werden, dass die Errichtung eines Kassenhauses für den Wohnmobilstellplatz planungsrechtlich zulässig ist. Dafür soll im Norden der Ursprungsplanung eine kleine Teilfläche des jetzigen SO TI (Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Touristische Infrastruktur) in ein SO Camping (Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Campingplatz) umgewidmet werden. Hier soll eine Baugrenze in den Ausmaßen des Kassenhauses einschließlich der Terrasse festgesetzt werden. Darüber hinaus wird in den textlichen Festsetzungen dieses Gebiet als ein weiterer Baubereich 1 gemäß der Ursprungssatzung definiert, in dem u. a. Verwaltungseinrichtungen zulässig sind. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kassenhauses geschaffen.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,9 kB
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