Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11579

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 am 05.09.2013 geprüft.

 

Aufgrund der derzeit bestandenen offenen anhängigen Gerichtsverfahren gegen den Bürgermeister wurde die Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung am 19.09.2013 nur für den 1. Stellv. Bürgermeister für den Zeitraum vom 01.07.2011 bis 31.12.2011 erteilt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2011, hier: Zeitraum vom 01.01.2011 – 30.06.2011.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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