Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11578

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 am 15.03.2012 geprüft.

 

Aufgrund der derzeit bestandenen offenen anhängigen Gerichtsverfahren gegen den Bürgermeister wurde die Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung nicht erteilt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2010.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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