Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13186

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 27. September 2017 bis zum 27. Oktober 2017 Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zum Vorentwurf abgegeben.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Maßgeblich sind die Belange der FFH- und SPA-Problematik, die unter Berücksichtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse zu betrachten sind. Für das Vogelschutzgebiet liegt ein Managementplan nicht vor. Für das FFH-Gebiet liegt ein Managementplan von 2006 vor. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung ist unter Berücksichtigung der Zielsetzungen zu erstellen. Die Anforderungen an die Bebauung im Gewässerschutzstreifen sind zu überprüfen. Die Regulierung der Zahl der Parkplätze (vorher/nachher) ist dazustellen. In Bezug auf Auswertungen zum Schall, Schutzansprüche von Bebauung im Bereich der Ferienanlage Ostseeblick in Niendorf gegenüber dem Parkplatz an der Wohlenberger Wiek im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 werden aus Sicht der Stadt Klütz nicht gesehen. Die Entfernung ist ausreichend bemessen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist entsprechend nachzuweisen.

Im Zusammenhang mit der SPA- und FFH-Problematik sind Maßnahmen zum Strandbereich, die im Bebauungsplan Nr. 15 erforderlich wurden, mit zu untersuchen. Der Status der Biotope ist zu berücksichtigen. Neben dem Gewässerschutzstreifen sind auch die Anforderungen an den Hochwasserschutz entsprechend zu berücksichtigen. Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Stand des Landschaftsplanes wird der Behörde zur Verfügung gestellt.

 

Die Natura 2000-Verträglichkeit unter Beachtung der Anforderungen des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Klütz ist erfolgt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes; bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.             
  2. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt
  • im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,
  • im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
  • im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,
  • im Nordosten im Wesentlichen durch den Verlauf der Landesstraße (L01) und den Verlauf des begleitenden Geh- und Radweges.
  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
     
  2. Die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Bestandteil des Haushaltes der Stadt Klütz

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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