Beschlussvorlage - GV Ziero/18/12899

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Umsetzung der ökologischen Sanierung, der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Baches zwischen Waldrand südlich Zierow und Mündung in die Ostsee sowie für die Bauausführung ist eine Vereinbarung zum Vorhaben zu treffen.

 

Auf der Grundlage der abgeschlossenen Genehmigungsplanung zur ökologischen Sanierung des Zierower Baches (LUNG 2015) soll die Umsetzung des ökologischen Gewässerausbaus erfolgen. Gegenstand des Entwurfs der Vereinbarung sind die HOAI-Leistungen Lp 5 bis Lp 8 auf der Grundlage der durchgeführten Genehmigungsplanung der Firma Biota GmbH zu dem o. g. Vorhaben.

 

Am 28.01.2019 fand ein Abstimmungstermin zum Entwurf der Vereinbarung zur Umsetzung der ökologischen Sanierung, Widerherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Baches und Bauausführung statt (siehe Anlage).

 

Am 21.03.2019 hat ein weiteres Gespräch mit dem Wasser- und Bodenverband zu dem Vorhaben „Ökologischen Sanierung, Widerherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Baches und Bauausführung“ sattgefunden. Anlass des Gespräches waren die Festlegungen vom 28.01.2019. Seitens des Wasser- und  Bodenverbandes gab es bislang noch keine Zuarbeit zu den genannten Festlegungen und es liegt noch keine überarbeitete Vereinbarung zum o.g. Vorhaben vor (siehe Anlage).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Entwurf der Vereinbarung zum Vorhaben “Ökologische Sanierung sowie die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Zierower Baches zwischen Waldrand südlich Zierow und Mündung in die Ostsee, Bauausführung“ zwischen der Gemeinde Zierow und dem Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ nicht zuzustimmen und die Vereinbarung bis zur kommenden Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow zurückzustellen.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Gesamtausgaben geplant brutto: 766.692,25 €

Davon zuwendungsfähige Ausgaben: 766.692,25 €

Davon Beiträge

(Eigenmittel Gemeinde Zierow): 76.669,22 € (2019 - 25.000 € / 2020 – 51.669,22 €)

Zuwendungen: 690.023,03 €

 

Die Gemeinde Zierow trägt alle anfallenden Kosten für die Umsetzung derMaßnahme, die über die Zuwendungsmittel hinausgehen. Regelleistungen des Vorhabens bleiben davon unberührt.

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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