Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13120
Grunddaten
- Betreff:
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Staatliche Anerkennung der Gemeinde Hohenkirchen als Erholungsort
hier: Beschluss zur Durchführung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V.
Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Kommunen aufgrund einer erfolgreichen touristischen Entwicklung einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz M-V (Bekanntmachung 29. August 2000) festgelegt sind.
Als Grundlage zur Anerkennung dienen die Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V.
Das Prädikat „Erholungsort“ wird an Ortschaften vergeben, die der Erholung förderlich sind (in landschaftlich bevorzugter und klimatisch günstiger Lage mit lufthygienischen Verhältnissen, die die Erholung unterstützen).
Im Gegensatz zu Heilbädern und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf den Tourismus ausgelegte Infrastruktur. Für die Gäste müssen geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Radwege, erschlossenes Wanderwegenetz, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität zur Verfügung stehen. Des Weiteren wird aufgrund der Ostseelage von Hohenkirchen eine bewachte Bademöglichkeit mit barrierefreiem Zugang vorausgesetzt. Die Gemeinde soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.
Zur Bearbeitung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Beschluss der Gemeindevertretung zur Art des angestrebten Titels
- Klimabeurteilung sowie Beurteilung der Luftqualität
- Gutachten über die örtliche Immissionsbelastung
- ausgefüllter allgemeiner Erhebungsbogen
- kommunalhygienische Stellungnahme des Gesundheitsamtes
- Nachweis der Trinkwasser- und Badewasserkontrollen
- Verzeichnis der bestehenden Erholungseinrichtungen mit Erläuterungen zu deren barrierefreien Zugänglichkeit
Nach Eingang der Antragsunterlagen und verschiedener Gutachten wird über die Entscheidung der Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte beraten. Dieser Beirat soll aufgrund seiner interdisziplinären Zusammensetzung auch dazu beitragen, die kurörtliche Entwicklung in M-V voranzutreiben.
In M-V haben bisher 70 Kommunen eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten, davon wurden 7 als Seeheilbad, 2 als Heilbad, 4 als Luftkurort, 2 als Kneipp-Kurorte, 24 als Seebad und 31 als Erholungsort prädikatisiert.
Am 24.01.2019 fand mit Frau Bierholz (Geschäftsführerin des Verbandes Mecklenburgische Ostseebäder e.V.), Herrn Dr. Kuntze (Vorsitzender der AG Qualitätssicherung in Kur- und Erholungsorten M-V) und dem Bürgermeister ein Sondierungsgespräch statt. Im Ergebnis dessen wurde die staatliche Anerkennung als Erholungsort als erfolgsversprechend eingeschätzt.
Die Kosten des Anerkennungsverfahrens trägt die Gemeinde.
Die Dauer des Anerkennungsverfahrens wird auf 1 bis 2 Jahre geschätzt.
Nutzen:
Durch die Prädikatisierung erfährt die bisherige erfolgreiche touristische Entwicklung ihre Anerkennung. Mit einem Image-Gewinn ist zu rechnen.
Gleichzeitig wird die Gemeinde in die Lage versetzt, eine Kurtaxe zu erheben. Diese Einnahmen sind zweckgebunden für die Tourismusförderung einzusetzen.