Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13112
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsbeschluss zur FAG-Reform 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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21.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Reform des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG) zum 1.1.2020 befindet sich auf der Zielgeraden. Die notwendigen Arbeiten des Gutachters sind abgeschlossen. Nun muss die Landesregierung entscheiden, wie das Leben in den Städten und Gemeinden ab 2020 aussehen soll.
Da die bisherige mittelfristige Finanzplanung des Landes nicht von einer deutlichen Beteiligung an den ab 2020 für das Land verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen ausgeht und in Kürze die Haushaltsgespräche zum nächsten Doppelhaushalt des Landes auf Regierungsebene beginnen, bittet der Städte- und Gemeindetag M-V e.V., die von den Vorständen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages gemeinsam verabschiedeten Positionen durch Beschlüsse in den Vertretungen und durch Unterschriftensammlungen in den Vertretungen sowie durch Pressearbeit vor Ort zu unterstützen. Die Musterbeschlussvorlage ist Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit kommunalen Vertretern beider Verbände zur Erarbeitung gemeinsamer Positionen. Dabei wurde sich auf die gemeinsamen Forderungen für alle Städte, Gemeinden und Landkreise konzentriert. Wenn man mehr erreichen will, als nur eine Umverteilung der bestehenden Mittel, müssen alle Städte, Gemeinden und Landkreise zusammenhalten.
Am Ende ist die Finanzausstattung der Kommunen eine politische Entscheidung des Landtages. Deshalb sind auch Gespräche mit den Landtagsabgeordneten vor Ort wichtig. Denn Landtag und Landkreise, Städte und Gemeinden haben doch ein gemeinsames Interesse: Die Attraktivität der Städte und Gemeinden für die Menschen und die Wirtschaft weiter zu verbessern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen stellt fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur.
2.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.
3. Weiterhin erachtet es die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität).
4.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.
5.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fordert die vollständige Umsetzung des Papiers und bekräftigt dies mit Unterschrift auf der beigefügten Liste durch ihre Mitglieder. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat.
6.Die beigefügte Unterschriftenliste wird zusammen mit dem Beschluss der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin übersandt werden. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,9 kB
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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