Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die bestehende Infrastruktur gerät aufgrund der zahlreichen und vielfältigen Planungen in der Ortslage Hohen Wieschendorf an seine Leistungsfähigkeit. Es soll darüber diskutiert werden, welche Maßnahmen zu welchem Erfolg führen könnten. Ein Planungsbüro wurde aufgrund der Fachkenntnisse angefragt, im BA aus fachlicher Sicht eine mögliche Überplanung mit Auswirkungen vorzustellen und in der Diskussion mögliche Umsetzungen zu erörtern.

 

Ziel ist die Erarbeitung einer Planungsunterlage zur Vorstellung in den Ministerien um eine Förderungsmöglichkeit zur Schaffung und Verbesserung der Touristischen Infrastruktur auszuloten.

 

Dazu wurden in der letzten Bauausschusssitzung (GV Hokir/19/13084) die Ausbauparameter diskutiert und als Emfehlung festgelegt.

 

Umgehungsstraße: Fahrbahnbreite von 6,50 m mit einseitigem Grünstreifen 2,50 m und angrenzendem Fußweg 2,50 m sowie einem kombinierten Fuß- und Radweg 3,5m auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite.

 

Innerhalb der Ortslage und vom Parkplatz/Wendehammer bis zum Anleger Ausführung als Mischverkehrsfläche (Verkehrsberuhigter Bereich) mit einer Fahrbahnbreite von 8 m. Im Bereich Ortsausgang Richtung Anleger kann ein Radweg entfallen. Die Fahrzeuge sollen auf den Parkplatz geleitet werden. Der Übergang der Straßen ist so zu gestalten, dass nicht zur Weiterfahrt bis zum Anleger animiert wird.

 

Der Birdieweg (Zufahrt Golfhotel) wurde nicht dargestellt und sollte zukünftig in die Planung der Maßnahme mit aufgenommen werden. Die Planung liegt nun bei und die Kosten sind in die Aufstellung eingeflossen.

 

Dazu wird eine Vielzahl von Planerleistungen erforderlich, die in der Summe den Schwellenwert in Höhe von netto 221 TEuro übersteigen. Der Vergabeerlass M-V 2019 regelt die Vergabe von freiberuflichen Leistungen unterhalb der Schwellenwerte. Im Falle einer Förderung sind die Regelungen zur Vergabe freiberuflicher Leistungen nicht anwendungsfähig und die Leistungen sind im Rahmen mind. einer Verhandlungsvergabe nach neuer Unterschwellenvergabeordnung zu vergeben.

 

Der Bauausschuss hat folgende Emfehlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

1)Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln.

2)Die Straßenquerschnitte werden in die künftige Planung übernommen. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur in der Ortslage Hohen Wieschendorf zu planen und eine mögliche Umsetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit den festgelegten Ausbauparametern anzustreben. (Grundsatzbeschluss). Damit die Maßnahme für die Gemeinde umsetzbar ist, sind mögliche Förderungsmittel aufzuzeigen und einzuwerben. Für die notwendige Planung sind Angebote für die Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Vermessung einzuholen. Vor Auftragsvergabe der Planungsleistung stellt der Planer seinen Entwurfsvorschlag im Bauausschuss der Gemeinde vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Derzeit ist aufgrund des Bearbeitungsstandes keine Finanzierungsmöglichkeit ausweisbar. Ebenso sind die Umsetzungsmöglichkeiten nicht bekannt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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