Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Reform des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG) zum 1.1.2020 befindet sich auf der Zielgeraden. Die notwendigen Arbeiten des Gutachters sind abgeschlossen. Nun muss die Landesregierung entscheiden, wie das Leben in den Städten und Gemeinden ab 2020 aussehen soll.

H:\Scan\media\image1.jpegDa die bisherige mittelfristige Finanzplanung des Landes nicht von einer deutlichen Beteiligung an den ab 2020 für das Land verbesserten finanziellen Rahmenbedin­gungen ausgeht und in Kürze die Haushaltsgespräche zum nächsten Doppelhaus­halt des Landes auf Regierungsebene beginnen, bittet der Städte- und Gemeindetag M-V e.V., die von den Vorstän­den des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages gemeinsam verab­schiedeten Positionen durch Beschlüsse in den Vertretungen und durch Unterschrif­tensammlungen in den Vertretungen sowie durch Pressearbeit vor Ort zu unterstüt­zen. Die Musterbeschlussvorlage ist Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit kommunalen Vertretern beider Verbände zur Erarbeitung gemeinsamer Positionen. Dabei wurde sich auf die gemeinsamen Forderungen für alle Städte, Gemeinden und Landkreise konzentriert. Wenn man mehr erreichen will, als nur eine Umver­teilung der bestehenden Mittel, müssen alle Städte, Gemeinden und Landkreise zu­sammenhalten.

Am Ende ist die Finanzausstattung der Kommunen eine politische Entscheidung des Landtages. Deshalb sind auch Gespräche mit den Landtagsabgeordneten vor Ort wichtig. Denn Landtag und Landkreise, Städte und Gemeinden haben doch ein ge­meinsames Interesse: Die Attraktivität der Städte und Gemeinden für die Men­schen und die Wirtschaft weiter zu verbessern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stellt fest, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können, eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung benötigen. Dabei muss der rechtlich geforderte Haushaltsausgleich genauso möglich sein, wie die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und Investitionen einschließlich Erhaltung der Infrastruktur.

 

2.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz erwartet vom Landtag die Einführung einer dauerhaft zu gewährenden Infrastrukturpauschale in Höhe von 166 Euro pro Einwohner, um die klaffende Lücke zum Durchschnitt aller Flächenländer im Bundesgebiet zumindest ab 2020 zu schließen.

 

3. Weiterhin erachtet es die Stadtvertretung der Stadt Klütz als Selbstverständlichkeit, dass die vom Land bereits übertragenen und auch in Zukunft neu übertragenen Aufgaben vollständig aus Landesmitteln ausfinanziert werden (Konnexität).

 

4.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz unterstützt deshalb die Forderung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus dem beigefügten Papier der beiden kommunalen Spitzenverbände – Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern.

Die Forderung aus dem beigefügten Papier soll um folgenden Punkt ergänzt/ erweitert werden:
Ausgleich des Mehrbedarfs aufgrund Sonderlasten durch Tourismus
Die Gemeinden des Amtes Klützer Winkel sind Ostseeanliegergemeinde und haben demzufolge in den Sommermonaten ein hohes Aufkommen an Touristen, Urlaubern und Tagesgästen zu verzeichnen. Nicht zu unterschätzen sind auch die hohen Zahlen an Zweitwohnungssteuersitzen.
Mit der touristischen Nutzung sind für die Gemeinden besondere Probleme und erhöhte Ausgaben speziell in den Bereichen Strandbewirtschaftung und Müllentsorgung verbunden.
Zur Kompensation dieser Aufwendungen werden unterschiedliche Einnahmen (z. B. aus Parkplatzgebühren; Strandgebühren) herangezogen. Die Einnahmen decken die Kosten aber nur zum Teil. Vorgenanntes findet im FAG bisweilen keine Berücksichtigung.

 

5.Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fordert die vollständige Umsetzung des Papiers und bekräftigt dies mit Unterschrift auf der beigefügten Liste durch ihre Mitglieder. Der Landtag sollte mit einer Entschließung zu den Grundsätzen aus diesem Papier Verlässlichkeit und Klarheit schaffen. Dazu fordern wir die Abgeordneten des Landtages als die gewählten Vertreter der Menschen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich auf. Damit legen die Abgeordneten die Basis für eine gute Zukunft im Land, die ihre Wurzel in den Kommunen hat.

 

6.Die beigefügte Unterschriftenliste wird zusammen mit dem Beschluss der Landtagspräsidentin und in Kopie der Ministerpräsidentin übersandt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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