Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12880
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
für das Gebiet im Ortsteil Tarnewitz westlich der Straße An der weißen Wiek für den Teilbereich zwischen dem Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 18 und dem Grundstück An der weißen Wiek Nr. 2 und 4 im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGBAbwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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20.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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31.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet im Ortsteil Tarnewitz westlich der Straße An der weißen Wiek für den Teilbereich zwischen dem Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 18 und dem Grundstück An der weißen Wiek Nr. 2 und 4 im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch.
Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 21. August 2018 bis einschließlich 21. September 2018 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens liegen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.
Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens hatte der Landkreis empfohlen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 um die Flächen für den Carport und die sonstigen Flächen zu ergänzen, anstelle die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 vorzunehmen. Hier wird die Auffassung vertreten, dass der Bebauungsplan Nr. 14 verändert werden soll, um das Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 14 weiterhin erkennbar zu lassen. Eine planungsrechtliche Regelung ist gegeben.
Die Grundfläche für die Garage bzw. die Stellplatzanlage wird unter Bezug auf die Anforderungen zur Bebauung ergänzt, dass das Carport zulässig ist. Die Festsetzungen zur Grünfläche werden präzisiert.
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Entwässerung auf den bereits bebauten Wohngrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 als gesichert angesehen. Zusätzliche Nachweise sind im Zuge des Vorhabens bzw. bei der Vorbereitung des Vorhabens zu erbringen.
Externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden durch die Gemeinde erbracht und gesichert.
Hinsichtlich der Leitungen wird davon ausgegangen, dass eine Abstimmung mit den Ver- und Entsorgungsträgern durch den jeweiligen Vorhabenträger oder durch den Vorhabenträger und Grundstückseigentümer erfolgt.
Eine nochmalige Durchführung des Verfahrens zur Veränderung der Planziele als Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird in diesem Fall nicht zielführend erachtet. Anderweitige Möglichkeiten für die Errichtung von Carports diesseits des Plangebietes ergeben sich ohne weiteres nicht.
Die artenschutzrechtlichen Belange können unter Berücksichtigung der Vorgaben in Bebauungspläne als beachtet angesehen werden.
Die sonstige zu erörternde Frage zu Garagen und Stellungplätzen und Carports im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 soll im entsprechenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 geregelt werden.
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist bereits vorhanden und gesichert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |