Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12981

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz reinigt seit 1. Juli 2018 weitere Straßenzüge sowie Ortsteile nach der novellierten Straßenreinigungssatzung vom 25. April 2018. Im Nachgang ist nunmehr aufgefallen, dass die Straßenreinigung im Ortsteil Goldbeck nicht durchgeführt wird, da eine entsprechende Regelung fehlt. Zudem ist die Satzung durch ein Rechtsanwaltsbüro überprüft worden, da neue Rechtsprechungen zwingende Anpassungen erforderten. Durch die Ergänzung des Ortsteils Goldbek ergeben sich keine Veränderungen am Gebührensatz.

Diese rechtlichen Anpassungen sind nebst der Reinigung im Ortsteil Goldbeck eingearbeitet worden. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Eine Kalkulation der Straßenwinterdienstes für den Bereich der Stadt Klütz konnte noch nicht abschließend erfolgen. Hier bedarf es einer Schulung, um die Berechnung und Kalkulation der Gebühr für den Straßenwinterdienst gesetzeskonform zu ermöglichen. An einer entsprechenden Weiterbildung wird voraussichtlich Mitte 2019 teilgenommen. Sodann erfolgt eine Aufarbeitung und Vorbereitung einer Beschlussvorlage zur Beratung in den Fachgremien.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Klütz rückwirkend zum 1. Januar 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Mehrkosten werden durch Haushalt und Mehreinnahmen gedeckt.

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

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Anlagen

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