Beschlussvorlage - GV Ziero/18/13016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel hat nach Rücksprache mit Frau Stöckmann die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow vom 29. April 1996 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 25. Mai 2011 und der 2. Änderungssatzung vom 31. Mai 2012 überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass diese Satzung eine Überarbeitung auf Grund von einer neuen Rechtsprechung bedarf.

 

Zusätzlich ist zu beraten, ob bei einer Nichtzahlung der Strandbenutzungsgebühr ein Bußgeld in Höhe von 3,00 € oder in Höhe von 5,00 € in der Satzung unter der § 8 Abs. 1 Ziffer 1 im Entwurf zur Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow festzusetzen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Zierow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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