Beschlussvorlage - GV Ziero/18/13010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen eine Kurabgabe.

Nunmehr gab es die Überlegung die Strandgebühr durch eine Tageskurkarte zu ersetzen.

Der Ersatz der Strandgebühr durch die Tageskurkarte am Strand hat eine neue Erarbeitung der Kurabgabensatzung erforderlich gemacht.

Die gesetzlichen Anforderungen sowie die Ergebnisse der aktuellen Rechtsprechung sind ebenfalls in die vorliegende Satzung eingearbeitet worden.

Nach geltender Rechtslage ist die Kurabgabe auf der Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr eine neue Abgabenkalkulation mit einer gesonderten Beschlussvorlage erstellt.

Die Unterlagen wurden mit Informationstand des 19.12.2018 erstellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung  der Gemeinde Zierow zur Erhebung von Kurabgaben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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