Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13079

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen verfügt für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4. In dem Bebauungsplan Nr. 4 ist die Regelung eines Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur und die Herstellung von Parkplätzen vorgesehen.

 

Im Zuge der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen und der gesamtkonzeptionellen Überlegungen, nun für die Bereiche der ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf, ergibt sich, dass kein Erfordernis mehr zur Realisierung der Parkplätze innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 besteht. Die Gemeinde Hohenkirchen fasst somit den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf.

 

Der Bebauungsplan ist seit 2006 rechtskräftig. Die Nutzung innerhalb des Bereiches für Versorgung und Infrastruktur wird ausgeübt.

 

Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Mit dem Beteiligungsverfahren für den Vorentwurf werden Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abgestimmt.

 

Die Planungsziele bestehen in der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den östlichen Teilbereich. Der Parkplatz auf Flächen für die Landwirtschaft wird zurückgenommen. Die Flächen werden im Außenbereich belassen. Das vorhandene Infrastrukturgebäude bleibt erhalten. Ebenso sind die Zuwegungen in südliche Richtung dauerhaft im Planungsrecht zu belassen und zu sichern.

 

In dem Planbereich besteht nicht mehr das Erfordernis, weitere Parkplätze vorzubereiten. Es ist das Ziel der Gemeinde Hohenkirchen, den ruhenden Verkehr weiter östlich in größerer Entfernung zum Strand abzusichern, so dass die Aufenthaltsqualität verbessert werden kann.  

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1.           Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:
    - im Norden: durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße,
    - im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

- im Westen: durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur.

Die Geltungsbereichsgrenzen sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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