Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Areal des Plangeltungsbereichs ist bereits seit DDR­ Zeiten von einer industriellen, handwerklichen und ge­werblichen Nutzung geprägt. Nach und nach wurden zahl­reiche Nutzungen eingestellt. Das im Plangebiet vorhan­den Sägewerk hat bereits Anfang des Jahres 2016 den Betrieb eingestellt. Aktuell befinden sich im Plangebiet ei­. ne Tischlerei, ein Holzverarbeitungsbetrieb und eine Spielothek.

In Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Baugrund­stücken möchte die Stadt Grevesmühlen auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen ein allgemeines Wohngebiet schaffen - unter Berücksichtigung von erforderlich wer­denden Lärmschutzmaßnahmen. Die Erschließung des geplanten knapp 10 ha großen Wohngebietes soll über eine neue Anbindung von der Rehnaer Straße erfolgen.

Für ein im östlichen Teil des Plangeltungsbereichs befind­liches Bestandsgebäude liegt der Stadt aufgrund einer Bauvoranfrage eine Teilbaugenehmigung für die Errich­tung einer Spielhalle vor. Des Weiteren existiert ein Bau­antrag zum Umbau eines Teils des Bestandsgebäudes als Shopping Mall und Verbrauchermarkt, wofür bisher noch keine Baugenehmigung vorliegt. Aus Sicht der Stadt be­steht hier Regelungsbedarf zum einen bezüglich des ge­planten Verbrauchermarktes, zum anderen bezüglich des Schutzanspruchs benachbarter Wohnnutzungen hinsicht­lich störender Gewerbe.

Die Stadt Grevesmühlen sieht für das gesamte Areal das Erfordernis einer städtebaulichen Neuordnung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für die Flächen des ehemaligen Sägewerkes und der sich südlich anschlie­ßenden Flächen bis an die Grenze des Geltungsbereiches und für die Sicherung bestehender Gewerbebetriebe ge­schaffen werden. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für den östlichen Teil des Plangebietes bis zur Rehnaer Straße geschaffen werden.

Zum Schutz der angrenzenden vor­handenen und geplanten Wohnbebauung sollen dabei die Nutzungen „Vergnügungsstätten", mit Ausnahme der be­reits bestehenden Spielothek, und „Wettbüros" ausge­schlossen werden.

Mit der Aufsteilung des Bebauungsplanes Nr. 39 sollen zudem wertvolle Biotopstrukturen im westlichen Teil des Plangebietes dauerhaft gesichert werden.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewähr­leisten ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 er­forderlich. Parallel dazu erfolgt die 5. Änderung des Flä­chennutzungsplans, der das Plangebiet momentan noch als gemischte Baufläche darstellt.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen äußert zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet „Zum Sägewerk“ der Stadt Grevesmühlen und der dazugehörigen 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch die Planungen der Stadt Grevesmühlen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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