Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/19/13062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat mit Datum vom 12 .Juli 2018 den Betrieb gewerblicher Art Parken rückwirkend zum 01.01.2013 und den BgA minimare rückwirkend zum 01.01.2014 steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet.  Die Abgabetermine für die entsprechenden Steuererklärungen und der Einnahmenüberschussrechnungen bzw. Bilanzen wurde vom Finanzamt Wismar auf den 31.12.2018 festgelegt.

Am 20.12.2018 erfolgt die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente.

Die Gemeinde Kalkhorst hat für den BgA Parken für die Wirtschaftsjahre 2013 – 2017 jeweils einen steuerlichen Gewinn erwirtschaftet.

 

Auf Grund dieser Gewinne müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt bzw. Gemeinde geleistet werden:

2013 – 2017

 

Gewerbesteuer:21.931,00 €

Körperschaftsteuer (inkl. Soli):31.387,30 €

Kapitalertragsteuer:31.390,60 €

 

Der BgA minimare ist noch in der Bauphase und erwirtschaftete in den Jahren 2014 – 2017 keine steuerlichen Gewinne und somit auch zu keinen Zahlungen veranlagt worden.

 

Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Kalkhorst zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Hierbei werden die Zahlungen bzw. Erstattungen der einzelnen Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst. Es ergibt sich für die Jahre 2013 – 2017 ein Erstattungsanspruch i. H. v. 26.157,72€.

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