Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 26. Mai 2019 werden die Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Gemäß § 3 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) findet eine Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters zwei Wochen nach der stattfindenden Kommunalwahl statt. Demnach wäre der Termin für eine mögliche Stichwahl der 09. Juni 2019 (Pfingstsonntag). Jedoch besteht die Möglichkeit, durch einen Beschluss der jeweiligen Gemeindevertretung diesen Stichwahltermin um bis zu zwei Wochen zu verschieben.

 

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat empfohlen, den Stichwahltermin auf den 16. Juni 2019 zu verschieben.

 

Auch die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses und der Gemeindewahlleitung dem Amt übertragen haben, verbleiben in der Verantwortung für diesen Beschluss zur Festlegung des Stichwahltermins.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Termin für eine eventuelle Stichwahl des Bürgermeisters gemäß § 3 Absatz 4 LKWG M-V auf den 16. Juni 2019 festzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine finanziellen Auswirkungen

 

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