Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12984

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel hat die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz vom 21. Dezember 2001 einschließlich der dazugehörigen Änderungssatzungen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass diese Satzung eine Überarbeitung auf Grund von einer neuen Rechtsprechung bedarf.

 

Die Anlage 1 (Übersichtskarte) der Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz wird nachgereicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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