Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12976

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel hat die Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz vom 21. Dezember 2001 einschließlich der 1. und 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches überprüft und ist zu dem Entschluss gekommen, dass diese überarbeitet und den aktuellen Rechtsprechung angepasst werden muss. Demzufolge bedarf es ebenfalls einer Änderung der entsprechenden Gebührensatzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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