Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12950

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist eine zweite Stellvertreterin / ein zweiter Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

In der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Klütz wurde Frau Petra Rappen zur zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Rappen muss nunmehr die / der zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende des Finanzausschusses der Stadt Klütz neu gewählt werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz wählt Frau / Herrn _____________________ zur / zum zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Finanzausschusses der Stadt Klütz.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...