Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12949

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 36 Abs. 4 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist eine erste Stellvertreterin / ein erster Stellvertreter für den Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

In der konstituierenden Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Klütz wurde Herr Nico Maerz zum ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Maerz muss nunmehr die / der erste stellvertretende Ausschussvorsitzende des Finanzausschusses der Stadt Klütz neu gewählt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz wählt Frau / Herrn ______________________ zur / zum ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Finanzausschusses der Stadt Klütz.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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