Dringlichkeitsentscheidung - GV Hokir/19/13066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Abstimmung mit den Fördermittelgebern haben wir die Ausschreibungsunterlagen für die Baumfällungen und die Bauleistung herausgegeben. Die Bauleistung ist öffentlich mit drei Losen ausgeschrieben: Baustelleneinrichtung (Auftraggeber G+ZV), Radweg (G), Leitungsbau (ZV). Die Nachfrage ist sehr gut. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde zum 02.01.2019 bewilligt, so dass die Bauaufträge förderunschädlich erteilt werden können. Am Montag, 18.03.2019 ist der Baubeginn geplant.

 

Gleichzeitig plant das IB Wobschal für das SBA Schwerin den Radweg Kreuzungspunkt L01 bis Hohenkirchen mit Anschluss an die Maßnahme Griebenkamp.

 

Weiterhin plant das Büro Merkel Inc. aus Bad Doberan für das SBA eine bedarfsgesteuerte LSA für zwei Querungen. Querung L01 Richtung Wohlenberg und L02 Richtung OT Hohenkirchen. Das Vorhaben befindet sich in der Genehmigungsplanung. Ausschreibung aktuell für März 2019 avisiert.

 

Trotz der langen Bearbeitungszeit und dem Mitwirken vieler Beteiligter ist hier für die Gemeinde eine interessante Gesamtlösung in Sicht.

 

Aufgrund einer Kommunikation mit dem Ministerium musste die Gemeinde zwischenzeitlich ihre Zustimmung erklären, dass in den Ortslagen Gramkow und Beckerwitz die Förderung halbiert wird, da hier ein gemeinsamer Geh-/Radweg auszuführen ist. Die genaue Meterzahl wird aktuell anhand der angrenzenden Bebauung abgestimmt.

 

In diesem Schriftwechsel wurden Ladesäulen und Anlehnbügel an den Haltestellen angefragt. Diese sind nicht förderfähig. Jedoch wurde mitgeteilt, dass Straßenbeleuchtung gefördert wird. Die Gemeinde sollte deshalb darüber beraten, inwieweit eine Straßenbeleuchtung hergestellt werden sollte oder ob nur die Beleuchtung von der L01 bis Haltestelle Gramkow erneuert werden sollte. Bitte auch die OL Beckerwitz diskutieren, da der breitere Geh-/Radweg mehr genutzt werden wird. Vorteil wäre die Förderung ausserorts mit 75%. LED Umrüstung aktuell nur 50%. Ausserorts - wenn nicht vorhanden - nicht. Aufgrund der Angebotseröffnung am 07.02.2019 ist absehbar, wie sich die Baupreise entwickeln. Die Zeitschiene ist so ausgelegt, dass diese Kosten Bestandteil der Förderbescheide (Kofi und LFI) werden. Je nach Kostenentwicklung muss hier kurzfristig eine Entscheidung zur Beleuchtung gefällt und eingereicht werden. Das Planungsbüro Nord ist bereits durch die LED Umrüstung gebunden. Es wäre die Leistung in einem extra Los auszuschreiben.

 

Grobe Schätzung Baulänge 1600 m/30 bis 40 m = 40 bis 50 Leuchten je Leuchte nach Ausführung 1800 bis 2500 Euro einschl. Leitungsbau (ca. 120.000 Euro mit NK).

 

Abschnitt L01 bis Gramkow ca. 450 m (ca. 15 Leuchten) und OL Beckerwitz 250 m (ca. 9 Leuchten) Gesamt ca. 60.000 Euro mit NK.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohenkirchen beschließt im Rahmen des Radwegebaues folgende Beleuchtungslösung umzusetzen:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Finanzielle Mittel sind durch die geplante LED Umrüstung vorhanden.

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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